Allgemeine Geschäftsbedingung der ELMAS Teppich & Polsterreinigung


Begriffsbestimmungen

Die ELMAS Teppich & Polsterreinigung wird im folgenden Auftragnehmer genannt. Der Kunde wird im folgenden Auftraggeber genannt, wobei zwischen Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB) nicht unterschieden wird.


1. Geltung der Bedingungen

Diese AGBs gelten sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam. Mündliche Nebenabreden haben keine Rechtsgültigkeit, solange sie nicht schriftlich bestätigt sind.


2. Ausführung/ Lieferzeit

Der Auftragnehmer holt die zu reinigende Ware beim Auftraggeber ab. Ein verbindlicher Auftrag/Vertrag wird erst durch Unterschrift des Auftraggebers auf dem Auftragsformular wirksam geschlossen.

Die Ware verbleibt 5-7 Tage beim Auftragnehmer. Teppiche und Matratzen werden nach der Reinigung in Folie verpackt und beim Auftraggeber abgeliefert. Sämtliche Arbeiten werden fachmännisch, sachgemäß und schonend ausgeführt, wobei Chemikalien benutzt werden.


Die Art der Behandlung im Einzelfall bleibt der Entscheidung des Auftragnehmers überlassen. Eine Fleckweggarantie wird nicht übernommen.

Entfernung von Flecken
erfolgt nur soweit, als diese ohne Schädigung von Farbe und Gewebe möglich ist. Sie erfolgt stets auf Verantwortung des Kunden. Eine Garantie für die erfolgreiche Detachur übernehmen wir nicht.
   

Der Preis für die Reinigung wird  auf dem Auftragsformular festgehalten.


3. Zuschläge

Die Behandlung von verfärbten Teppichen sowie antiken Einzelstücken erfolgt nach Beurteilung und Preisvereinbarung.


4. Rückgabe

Das dem Auftragnehmer anvertraute Reinigungsgut wird nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung und Barzahlung oder Überweisung zurückgegeben.


Wer die Auftragsbestätigung vorlegt, ist empfangsberechtigt, es sei denn, dass begründete Zweifel an der Empfangsberechtigung des Vorlegers vorliegen. Die Beweislast für die Begründetheit solcher Zweifel liegt beim Auftraggeber.


Bei einem Reinigungsgut, dessen Wert 500 Euro übersteigt, kann der Nachweis der Berechtigung des Abholers verlangt werden.


5. Liefertermine

Vereinbarte Liefertermine werden möglichst eingehalten. Aus verspäteter Lieferung können Ansprüche jeglicher Art vom Auftraggeber jedoch nicht hergeleitet werden, es sei denn, dass ein fester Liefertermin von Aufragnehmer schriftlich bestätigt wurde, oder dass die Verspätung von diesem zu vertreten ist.


6. Beanstandungen

Mängelrügen i.S.d. § 633 ff BGB müssen binnen einer Woche nach Rückgabe des Reinigungsgutes angezeigt werden.


Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des gelieferten Stückes 
verursacht werden und nicht durch eine einfache, fachmännische Warenschau erkannt werden können (z.B. Schäden
durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und
Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, mitgelieferte Fremdkörper und
andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht 
oder nur begrenzt reinigungsfähig oder waschbare Materialien enthält, soweit die Stücke nicht entsprechend 
gekennzeichnet sind oder dies durch einfache, fachmännische Warenschau nicht erkannt werden kann.
   


7. Haftungsumfang

Insoweit der Auftragnehmer auf Schadenersatz haftet, erstreckt sich diese Haftung nur auf den Zeitwert des Reinigungsgutes zum Zeitpunkt der Übergabe an, es sei denn, dass dem Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


8. Rücktritt

Ergibt sich trotz vorheriger sachgemäßer Prüfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer entsprechenden Abänderung des Auftrages zu. Bei solch einem Rücktritt des Auftragnehmers hat der Auftraggeber nur Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Reinigungsgutes im jeweiligen Zustand.


9. Gerichtsstand

Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist der Firmensitz des Auftragnehmers.


§ 10 Salvatorische Klausel

Ergänzend  zu diesen AGBs bzw. für alle in diesen AGB nicht geregelten Fälle gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.




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